Difference between revisions of "Aufenthaltstitel"

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[[Residence permit]] — [[Povolení k pobytu]] — [[Permesso di soggiorno]] — [[Zezwolenie na pobyt]]
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* [https://refugee-terminology.mimuw.edu.pl/Asylsuchende%2C%20Asylsuchender '''Asylsuchende, Asylsuchender'''] (kann ihn erhalten)
=== Verbundene Termini ===
* [https://refugee-terminology.mimuw.edu.pl/Migrantin%2C%20Migrant '''Migrantin, Migrant'''] (kann ihn erhalten)
 
* [[Asylsuchende, Asylsuchender]] (kann ihn erhalten)
* [[Migrantin, Migrant]] (kann ihn erhalten)


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Revision as of 13:26, 10 June 2022

Äquivalente

Residence permitPovolení k pobytuPermesso di soggiornoZezwolenie na pobyt

Verbundene Termini

Definition

Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Quelle: BMI - Aufenthaltsrecht - Häufig gestellte Fragen zum Thema: Aufenthaltsrecht (bund.de)

Enzyklopädische Informationen

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG müssen die Mitgliedstaaten Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, mit einem Aufenthaltstitel für die gesamte Dauer des Schutzes ausstatten und ihnen entsprechende Dokumente oder andere gleichwertige Nachweise ausstellen. Der durch den Ratsbeschluss eingeführte vorübergehende Schutz gilt gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG ein Jahr ab dem Inkrafttreten des Ratsbeschlusses, also vom 4. März 2022 bis zum 4. März 2023. Danach würde der Aufenthaltstitel als Statusnachweis bei anderen Behörden (Arbeitsämter und Verwaltungen, Schulen, Krankenhäuser usw.) dienen. Die Kommission weist darauf hin, dass es sich bei der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltstitel um einen objektiven Zeitraum handelt, der unabhängig vom jeweiligen Ausstellungsdatum am 4. März 2023 endet.

Quelle: Publications Office (europa.eu)

Asylberechtigte erhalten von ihrer Ausländerbehörde zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, die danach verlängert werden kann. Dasselbe gilt, wenn die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist.

Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit einjähriger Gültigkeit, die für jeweils zwei Jahre verlängert werden kann.

Quelle: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Synonyme und Varianten

  • Aufenthaltserlaubnis

Kollokationen

  • unbefristete Aufenthaltstitel
  • gültige Aufenthaltstitel
  • verlängerbare Aufenthaltstitel
  • nationale Aufenthaltstitel
  • ausgestellte Aufenthaltstitel
  • widerrufen einen Aufenthaltstitel
  • verlängern einen Aufenthaltstitel
  • Ausstellung, Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Verländerung eines Aufenthaltstitels
  • Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltstitels
  • Besitz eines Aufenthaltstitels

Beispiele

So bald wie möglich nach Zuerkennung des internatio nalen Schutzes und unbeschadet des Artikels 21 Absatz 3 stel len die Mitgliedstaaten Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist, einen Aufenthaltstitel aus, der mindestens drei Jahre gültig und verlängerbar sein muss, es sei denn, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0095&from=DE

So bald wie möglich nach Zuerkennung des internatio nalen Schutzes stellen die Mitgliedstaaten Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist, und ihren Fami lienangehörigen einen verlängerbaren Aufenthaltstitel aus, der mindestens ein Jahr und im Fall der Verlängerung mindestens zwei Jahre gültig sein muss, es sei denn, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen.</s>

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0095&from=DE

Den ausgewählten Personen wird zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt.</s>

Quelle: aufnahmeanordnung-rst-2022.pdf

Anmerkungen