Difference between revisions of "Internationaler Schutz"

From Refugee Terminology
Jump to navigation Jump to search
 
(One intermediate revision by one other user not shown)
Line 3: Line 3:


===Verbundene Termini===
===Verbundene Termini===
* [[Geflüchtete, Geflüchteter|'''Geflüchtete''']] (''erhalten'')
*'''[[Flüchtlingsstatus]]''' und [[Subsidiärer Schutz|'''subsidiärer Schutz''']] (''gehören zu'')
* '''[[Hohes Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen]]''' (''regelt'')
*(''wird verwechselt mit'') '''[[Asyl]]'''
*
*
===Definition===
===Definition===

Latest revision as of 10:34, 24 June 2022

Äquivalente

International protectionMezinárodní ochranaProtezione internazionaleOchrona międzynarodowa

Verbundene Termini

Definition

Der Internationale Schutz fasst völker- und europarechtlich Flüchtlingsschutz und subsidiären Schutz zusammen.

Quelle: Subsidiärer Schutz (https://www.asyl.net/)

Enzyklopädische Informationen

Es wird allen Menschen Schutz gewährt, die entweder laut Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling gelten oder davon unabhängig durch Menschenrechtsverletzungen wir Folter bedroht sind.

Quelle: Subsidiärer Schutz (https://www.asyl.net/)

Kollokationen

  • Internationalen Schutz gewähren
  • Internationalen Schutz zuerkennen

Beispiele

Dieser Schutzstatus gilt auch für viele andere Drittstaatsangehörige, die vor dem Krieg fliehen, so auch für Personen, denen in der Ukraine internationaler Schutz gewährt wurde, und Personen, die nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/

Es müssen besondere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um die praktischen Probleme wirksam anzugehen, denen sich Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, bei der Feststellung der Echtheit ihrer ausländischen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise insbesondere deshalb gegenübersehen, weil sie keine Nachweise vorlegen können und nicht in der Lage sind, die Kosten im Zusammen hang mit den Anerkennungsverfahren zu tragen.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/

Die Mitgliedstaaten gewähren allen Minderjährigen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, zu denselben Bedingungen wie eigenen Staatsangehörigen Zugang zum Bildungssystem.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/