Difference between revisions of "Asylverfahren"

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=== Beispiele ===
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<blockquote>Wenn eine Person keine einschlägigen Dokumente vorlegen kann, und die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, rasch festzustellen, ob die betreffende Person Anspruch auf vorübergehenden Schutz oder angemessenen Schutz nach nationalem Recht hat, so schlägt die Kommission vor, die Person dem '''Asylverfahren''' zuzuführen.</blockquote><small>Quelle: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022XC0321(03)&qid=1650964505176&from=DE europa.eu]</small><blockquote>In Verbindung mit beschleunigten '''Asylverfahren''' sollte es das Ziel sein, den Status eines Betroffenen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung zu klären und nach Möglichkeit nur anerkannte Flüchtlinge auf die Kommunen zu verteilen.</blockquote><small>Quelle: [https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/320234/41f06c05b21d9a43c5a81a7995ad6b41/2018-02-22-nkr-schlussfolgerungen-fluechtlingskrise-2018-data.pdf normenkontrollrat.bund.de]</small><blockquote>Die Verantwortung für die Durchführung von Asylverfahren wurde mit der Dublin-Verordnung primär an die Staaten mit EU-Außengrenzen delegiert.</blockquote><small>Quelle: [https://www.idaev.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/Reader/2016_IDA_Flucht_und_Asyl.pdf idaev.de]</small>
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=== Anmerkungen ===
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Revision as of 16:09, 22 May 2022

Äquivalente

Asylum seekerCZ — IT — Procedura azylowa

Verbundene Termini

Definition

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Enzyklopädische Informationen

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Synonyme und Varianten

Kollokationen

Beispiele

Wenn eine Person keine einschlägigen Dokumente vorlegen kann, und die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, rasch festzustellen, ob die betreffende Person Anspruch auf vorübergehenden Schutz oder angemessenen Schutz nach nationalem Recht hat, so schlägt die Kommission vor, die Person dem Asylverfahren zuzuführen.

Quelle: europa.eu

In Verbindung mit beschleunigten Asylverfahren sollte es das Ziel sein, den Status eines Betroffenen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung zu klären und nach Möglichkeit nur anerkannte Flüchtlinge auf die Kommunen zu verteilen.

Quelle: normenkontrollrat.bund.de

Die Verantwortung für die Durchführung von Asylverfahren wurde mit der Dublin-Verordnung primär an die Staaten mit EU-Außengrenzen delegiert.

Quelle: idaev.de

Anmerkungen