Difference between revisions of "Duldung"
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Revision as of 13:30, 23 June 2022
Äquivalente
Permit to remain / exceptional leave to remain — Strpění — Permesso di soggiorno per protezione temporanea — Pobyt tolerowany
Verbundene Termini
Definition
Teil I Allgemeines Die Duldung nach § 60a AufenthG bewirkt lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dessen Ausreisepflicht durch die Duldung unberührt bleibt. Die Duldung erschöpft sich mithin in dem Verzicht der Behörde auf die Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht. Hierdurch wird kein Aufenthaltsrecht begründet.
Im Wesentlichen sind zwei Varianten von Duldungen zu unterscheiden: Zum einen sieht § 60a Absatz 1 AufenthG die Möglichkeit von Duldungen aufgrund eines Abschiebungsstopps vor, die allgemein auf bestimmte Ausländergruppen oder für Rückführungen in bestimmte Staaten Anwendung finden. So besteht derzeit ein bundesweiter Abschiebungsstopp in Bezug auf Syrien. Zum anderen gibt es Duldungen im Einzelfall nach § 60a Absätze 2, 2a und 2b AufenthG. Ob die Ausreisepflicht eines nicht geduldeten ausreisepflichtigen Ausländers vollzogen wird, steht nicht im Ermessen der Ausländerbehörde.
Quelle: /www.bmi.bund.de
Enzyklopädische Informationen
Duldung, Ausländerrecht: die zeitweilige Aussetzung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers.
Quelle: Brockhaus.de
Synonyme und Varianten
Kollokationen
- kurzfristige Duldung
- erteilte Duldung
- ausgestellte Duldungen
- resultierende Duldungen
- eingespeicherten Duldungen
- Duldung nach § 60a AufenthG bewirkt
- Verlängerung der Duldung
- in Duldung lebende Flüchtlinge
- Erlangung einer Duldung
- Möglichkeit einer Verlängerung der Duldung
- Duldung gewährt
- Duldung registrieren
Beispiele
In Fällen, in denen Aufenthaltsbeendigungen durch kurzfristiges Untertauchen oder andere taktische Maßnahmen verzögert oder behindert werden, wäre zu überlegen, daraus resultierende Duldungen mit dem Grund "missbräuchliche Hinauszögerung der Ausreise" zu versehen. Ist im konkreten Einzelfall eine Duldung gleich aus mehreren Gründen gerechtfertigt (überlappende Duldungsgründe), kann gleichwohl nur ein Duldungsgrund ins AZR eingetragen werden.
Quelle: www.bmi.bund.de/