Difference between revisions of "Duldung"

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Im Wesentlichen sind zwei Varianten von '''Duldungen''' zu unterscheiden: Zum einen sieht § 60a Absatz 1 AufenthG die Möglichkeit von '''Duldungen''' aufgrund eines Abschiebungsstopps vor, die allgemein auf bestimmte Ausländergruppen oder für Rückführungen in bestimmte Staaten Anwendung finden. So besteht derzeit ein bundesweiter Abschiebungsstopp in Bezug auf Syrien. Zum anderen gibt es Duldungen im Einzelfall nach § 60a Absätze 2, 2a und 2b AufenthG. Ob die Ausreisepflicht eines nicht '''geduldeten''' ausreisepflichtigen Ausländers vollzogen wird, steht nicht im Ermessen der Ausländerbehörde.
Im Wesentlichen sind zwei Varianten von '''Duldungen''' zu unterscheiden: Zum einen sieht § 60a Absatz 1 AufenthG die Möglichkeit von '''Duldungen''' aufgrund eines Abschiebungsstopps vor, die allgemein auf bestimmte Ausländergruppen oder für Rückführungen in bestimmte Staaten Anwendung finden. So besteht derzeit ein bundesweiter Abschiebungsstopp in Bezug auf Syrien. Zum anderen gibt es Duldungen im Einzelfall nach § 60a Absätze 2, 2a und 2b AufenthG. Ob die Ausreisepflicht eines nicht '''geduldeten''' ausreisepflichtigen Ausländers vollzogen wird, steht nicht im Ermessen der Ausländerbehörde.


<small>Quelle: </small>[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/anwendungshinweise-duldungsregelung.pdf;jsessionid=0F04B8F6710758783307BA9D0744F7D1.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2 /www.bmi.bund.de]
<small>Quelle: [https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/anwendungshinweise-duldungsregelung.pdf;jsessionid=0F04B8F6710758783307BA9D0744F7D1.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2 /www.bmi.bund.de]</small>


=== Enzyklopädische Informationen ===
=== Enzyklopädische Informationen ===

Revision as of 16:30, 8 July 2022

Äquivalente

Permit to remain / exceptional leave to remain — StrpěníPermesso di soggiorno per protezione temporaneaPobyt tolerowany

Verbundene Termini

Definition

Teil I Allgemeines Die Duldung nach § 60a AufenthG bewirkt lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dessen Ausreisepflicht durch die Duldung unberührt bleibt. Die Duldung erschöpft sich mithin in dem Verzicht der Behörde auf die Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht. Hierdurch wird kein Aufenthaltsrecht begründet.

Im Wesentlichen sind zwei Varianten von Duldungen zu unterscheiden: Zum einen sieht § 60a Absatz 1 AufenthG die Möglichkeit von Duldungen aufgrund eines Abschiebungsstopps vor, die allgemein auf bestimmte Ausländergruppen oder für Rückführungen in bestimmte Staaten Anwendung finden. So besteht derzeit ein bundesweiter Abschiebungsstopp in Bezug auf Syrien. Zum anderen gibt es Duldungen im Einzelfall nach § 60a Absätze 2, 2a und 2b AufenthG. Ob die Ausreisepflicht eines nicht geduldeten ausreisepflichtigen Ausländers vollzogen wird, steht nicht im Ermessen der Ausländerbehörde.

Quelle: /www.bmi.bund.de

Enzyklopädische Informationen

Duldung, Ausländerrecht: die zeitweilige Aussetzung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers.

Quelle: Brockhaus.de

Kollokationen

  • Anspruchsduldung
  • ausgestellte Duldungen
  • eingespeicherte Duldungen
  • erteilte Duldung
  • gewährte Duldung
  • kurzfristige Duldung
  • resultierende Duldungen
  • Duldung nach § 60a AufenthG
  • Erfassung von Duldungen
  • Erlangung einer Duldung
  • Verlängerung der Duldung
  • Möglichkeit einer Verlängerung der Duldung
  • in Duldung lebende Flüchtlinge
  • Duldung gewähren
  • Duldung registrieren

Beispiele

In Fällen, in denen Aufenthaltsbeendigungen durch kurzfristiges Untertauchen oder andere taktische Maßnahmen verzögert oder behindert werden, wäre zu überlegen, daraus resultierende Duldungen mit dem Grund "missbräuchliche Hinauszögerung der Ausreise" zu versehen. Ist im konkreten Einzelfall eine Duldung gleich aus mehreren Gründen gerechtfertigt (überlappende Duldungsgründe), kann gleichwohl nur ein Duldungsgrund ins AZR eingetragen werden.

Quelle: www.bmi.bund.de/