Difference between revisions of "Abschiebung"

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=== Verbundene Termini ===
=== Verbundene Termini ===


* Asylsuchende, Asylsuchender
* (''erfolgt normalerweise ins'') '''[[Herkunftsland]]'''
* Herkunftsland
* (''oft ausgeführt durch'') [[Frontex (DE)|'''Frontex''']] (''bei sich illegal aufhaltenden'') [[Migrantin, Migrant|'''Migranten''']]
* Aufenthaltstitel
*(kann) [[Flüchtende, Flüchtender|'''Flüchtende''']] (ohne) '''[[Flüchtlingsstatus]]''' (betreffen)
*(''bei Flüchtenden normalerweise verhindert durch'') '''[[Grundsatz der Nichtzurückweisung]]'''


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Revision as of 10:03, 24 June 2022

Äquivalente

DeportationDeportaceDeportazioneDeportacja

Verbundene Termini

Definition

Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreise eines Ausländers aus Deutschland, wenn dieser keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt (etwa eine Duldung oder einen bewilligten Asylantrag) oder sich aus anderen Gründen nicht mehr in Deutschland aufhalten darf.

Quelle: https://bpb.de/

Enzyklopädische Informationen

Es bestehen Unterschiede zwischen Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung. Die Zurückweisung bedeutet eine Verweigerung der Einreise bereits an der Grenze. Die Zurückschiebung erfolgt kurz nach der Einreise entweder in das Herkunftsland oder das nach der Dublin-Verordnung zuständige Land der Ersteinreise.

Quelle: https://bpb.de/

Synonyme und Varianten

  • Rückführung

Kollokationen

  • Aussetzung der Abschiebung
  • Abschiebung bewirken
  • Abschiebung riskieren

Beispiele

Viele befragte Flüchtlinge äußern große Angst, durch Unkenntnis des Verfahrens einen Fehler zu machen z.B. durch das Verpassen eines Termins eine Abschiebung in das eigene Herkunftsland zu riskieren.

Quelle: https://econstor.eu/

Die niedrige Erfolgsquote bei der Rückführung von Migranten, die in der EU nicht aufenthaltsberechtigt sind, sorgt für zynische Beurteilungen des Werts von Asylentscheidungen.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/

Anmerkungen

Der Begriff der Ausweisung wird häufig als Synonym für den Begriff der Abschiebung verwendet. Dies ist jedoch falsch. Eine Ausweisung ist im Unterschied zur Abschiebung keine Maßnahme, sondern eine behördliche Entscheidung. Sie wird oft getroffen, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Mit der Ausweisung wird die Ausreisepflicht herbeigeführt und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für eine gewisse Zeit angeordnet. Eine Ausweisung kann daher einer Abschiebung vorgelagert sein.