Difference between revisions of "Staatenlose, Staatenloser"
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Unter dem Begriff "Schutzbedürftige" fallen Flüchtlinge, Asylbewerber, Staatenlose und sonstige Schutzbedürftige. | |||
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<small>Quelle: </small> | Staatenlose Personen, die gleichzeitig auch Flüchtlinge sind, haben Anspruch auf internationalen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. | ||
<small>Quelle:</small> [https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-Rechtsstellung-Staatenlosigkeit-Pocket_2015.pdf <small>https://www.unhcr.org</small>] | |||
=== Synonyme und Varianten === | === Synonyme und Varianten === | ||
* Staatenlose Menschen/Personen | |||
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* als Staatenlose gelten | |||
=== Beispiele === | === Beispiele === | ||
<blockquote>Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Normen für die Gewährung internationalen Schutzes an Drittstaatsangehörige und '''Staatenlose''' durch die Mitglied staaten, für einen einheitlicher Status für Flüchtlinge oder für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben, und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht wer den können und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen dieser Richtlinie besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.</blockquote><small>Quelle: https://eur-lex.europa.eu/</small> | |||
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Latest revision as of 16:34, 7 July 2022
Äquivalente
Stateless person— Osoba bez státní příslušnosti— Apolide— Bezpaństwowiec
Verbundene Termini
- (antragsberechtigt für) Subsidiärer Schutz, Flüchtlingsstatus,
- (können beantragen) Asyl
- (besitzen keine) Staatsangehörigkeit
Definition
Das Übereinkommen von 1954 erkennt die internationale Rechtsstellung „Staatenloser“ an und enthält die völkerrechtliche Definition des Begriffs „Staatenloser“ als „eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht“ (Artikel 1, Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, 1954)
Quelle: https://www.unhcr.org
Enzyklopädische Informationen
Unter dem Begriff "Schutzbedürftige" fallen Flüchtlinge, Asylbewerber, Staatenlose und sonstige Schutzbedürftige.
Quelle:https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-un-105.html
Staatenlose Personen, die gleichzeitig auch Flüchtlinge sind, haben Anspruch auf internationalen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention.
Quelle: https://www.unhcr.org
Synonyme und Varianten
- Staatenlose Menschen/Personen
- Staatenlosigkeit
- staatenlos sein
Kollokationen
- als Staatenlose gelten
Beispiele
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Normen für die Gewährung internationalen Schutzes an Drittstaatsangehörige und Staatenlose durch die Mitglied staaten, für einen einheitlicher Status für Flüchtlinge oder für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben, und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht wer den können und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen dieser Richtlinie besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/