Difference between revisions of "Staatenlose, Staatenloser"
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Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Normen für die Gewährung internationalen Schutzes an Drittstaatsangehörige und Staatenlose durch die Mitglied staaten, für einen einheitlicher Status für Flüchtlinge oder für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben, und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht wer den können und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen dieser Richtlinie besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV niedergelegten Subsidiaritätsprinzip | <blockquote>Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Normen für die Gewährung internationalen Schutzes an Drittstaatsangehörige und '''Staatenlose''' durch die Mitglied staaten, für einen einheitlicher Status für Flüchtlinge oder für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben, und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht wer den können und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen dieser Richtlinie besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.</blockquote><small>Quelle: </small>[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0095&from=DE RICHTLINIE 2011/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011]<blockquote>Unter dem Begriff "Schutzbedürftige" fallen Flüchtlinge, Asylbewerber, '''Staatenlose''' und sonstige Schutzbedürftige.</blockquote><small>Quelle:</small>https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-un-105.html | ||
<small>Quelle: </small>[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0095&from=DE RICHTLINIE 2011/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011] | |||
Unter dem Begriff "Schutzbedürftige" fallen Flüchtlinge, Asylbewerber, Staatenlose und sonstige Schutzbedürftige. | |||
<small>Quelle:</small>https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-un-105.html | |||
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=== Anmerkungen === | === Anmerkungen === |
Revision as of 17:17, 24 May 2022
Äquivalente
entry — heslo — voce — Bezpaństwowiec
Verbundene Termini
- Drittstaatsangehörige, Drittstaatsangehöriger
- Internationaler Schutz
- subsidiärer Schutz
- Geflüchtete, Geflüchteter
- Asylsuchende, Asylsuchender
Definition
Quelle:
Enzyklopädische Informationen
Quelle:
Synonyme und Varianten
Kollokationen
Beispiele
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Normen für die Gewährung internationalen Schutzes an Drittstaatsangehörige und Staatenlose durch die Mitglied staaten, für einen einheitlicher Status für Flüchtlinge oder für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben, und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht wer den können und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen dieser Richtlinie besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.
Quelle: RICHTLINIE 2011/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011
Unter dem Begriff "Schutzbedürftige" fallen Flüchtlinge, Asylbewerber, Staatenlose und sonstige Schutzbedürftige.
Quelle:https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-un-105.html