Difference between revisions of "Aufenthaltstitel"
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Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte <abbr>EU</abbr>, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – <abbr>EU</abbr>, die Niederlassungserlaubnis und das Visum. | |||
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Revision as of 23:16, 30 May 2022
Äquivalente
entry — heslo — voce — hasło
Verbundene Termini
Definition
Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
Quelle: BMI - Aufenthaltsrecht - Häufig gestellte Fragen zum Thema: Aufenthaltsrecht (bund.de)
Enzyklopädische Informationen
Quelle:
Synonyme und Varianten
Kollokationen
Beispiele
Quelle: